Fördermaßnahmen für Fahrzeuge
Alle Tesla Model 3 und Model Y können in Deutschland in den Genuss der finanziellen Fördermaßnahmen kommen.
Die Bundesregierung und Tesla wollen den Übergang zu sauberer und nachhaltiger Mobilität fördern und gemeinsam unterstützen wir mit dem Umweltbonus den Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen. Der Anteil des Bundes an der Umweltprämie beträgt seit dem 1. Januar 2023 4.500 € für ein Basismodel einen Nettolistenpreis des von unter 40.000 €. Die Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beträgt 12 Monate. Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen einen Antrag stellen. Der Bundesanteil wird ab dem 1. Januar 2024 auf 3.000 € sinken und die Fördergrenze von 65.000 € auf 45.000 € des Netto-Listenpreises für das Basismodell. Der Zeitpunkt des Antrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist maßgebend für den Förderantrag.
Die ein zum ersten Mal zugelassenes neues vollelektrisches Fahrzeug kaufen, erhalten diese Förderung. Das Fahrzeug muss auf der BAFA-Liste der zugelassenen Elektrofahrzeuge stehen. Der erste Teil der Förderung wird vom Hersteller direkt vom Kaufpreis des Fahrzeugs abgezogen, während der andere Teil auf Antrag des berechtigten Kunden vom Bund zurückerstattet wird, wenn alle Voraussetzungen für die Förderfähigkeit erfüllt sind. Zuschüsse können auch durch Leasing oder Finanzierung gewährt werden. Beim Leasing hängt die Höhe des Bundesanteils von der gewünschten Leasinglaufzeit ab. Weitere Informationen
Um den Bundesanteil an der Förderung zu erhalten, fordert das BAFA, dass die Antragsteller die Standard-Förderdokumente online einreichen. Prinzipiell sind derzeit alle Model Y und Model 3 förderfähig. Die Entscheidung des BAFA, ob dem Kunden im Einzelfall die staatliche Förderung gewährt wird, obliegt der zuständigen BAFA-Stelle; insoweit besteht kein Rechtsanspruch gegen Tesla.
Kfz-Steuerbefreiung
Die Kraftfahrzeugsteuer entfällt in Deutschland komplett über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
Das E-Kennzeichen
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können ein besonderes Kennzeichen erhalten. Das hat das Bundeskabinett in einer Verordnung beschlossen. Dieses Kennzeichen berechtigt Sie dazu, in verschiedenen Kommunen bzw. Großstädten gratis zu parken oder Busspuren zu benutzen.
Regionale Förderprogramme
Förderungen für Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Energiewende beitragen, werden vielfach in Deutschland durch Energiebetreiber, Kommunen u.ä. angeboten. Informieren Sie sich bei örtlichen Umweltverbänden in Ihrer Region, um von Programmen dieser Art zu profitieren.
Region München
Für den Kauf und die Installation von Ladestationen für Privatkunden gibt es Anreize:
- Elektrische Vorbereitung der Ladeinfrastruktur (bis 22 kW) - 40 % der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis maximal 1.000 € pro vorbereiteten Stellplatz
- 40 % der Nettokosten für Anschaffung und Installation bis maximal 500 € pro Ladepunkt
Wer seinen Tesla-Dienstwagen auch privat nutzt, kann von Steuervorteilen profitieren. Wird ein auch privat genutzter Tesla-Firmenwagen zwischen 2019 und Ende 2030 angeschafft, wird statt des vollen lediglich höchstens der halbe Bruttolistenpreis zur Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen. Die Bundesregierung möchte zusätzlich besonders Fahrer von emissionsfreien Fahrzeugen unterstützen und hat daher die Bemessungsgrundlage auf 25 % für rein-batterieelektrische Tesla-Firmenwagen unterhalb eines Bruttolistenpreises von 60.000 € gesenkt. Oberhalb dieser Grenze werden 50 % des Bruttolistenpreises für die Bemessungsgrundlage herangezogen. Wie auch immer Sie die Nutzung abrechnen – Prozentuale Regelung oder Fahrtenbuch – Sie sparen bei allen Modellen von Tesla.
Die steuerlichen Förderprogramme werden von öffentlichen Behörden angeboten und verwaltet. Das Anrecht auf diese Vergünstigungen sowie deren Verfügbarkeit variiert und liegt außerhalb der Kontrolle von Tesla.
Die Tesla Innovationsprämie gilt nur für Geschäftskunden bei Bestellungen von Tesla Model 3 und Model Y Konfigurationen, die ab dem 15. Mai 2023 als Geschäftskundenbestellung bei Tesla eingehen und sofern Sie die Auslieferung des bestellten Fahrzeugs bis spätestens 31. August 2023 annehmen. Ab dem 1. Juli 2023 akzeptiert Tesla für diese Aktion nur Bestellungen, die über das Geschäftskundenportal Tesla for Business aufgegeben werden. Die Tesla Innovationsprämie wird als Preisanpassung auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen. Die Teilnahme an der Aktion kann nicht mit einem anderen Preisnachlass oder sonstigen Vorteilen (z.B. Zinsaktionen) kombiniert werden. Sofern das Fahrzeug erst nach dem 31. August 2023 entgegengenommen wird und der Bundesanteil inkl. Innovationsprämie des BAFA Umweltbonus nur noch von Privatpersonen beantragt werden kann, kommt die Tesla Innovationsprämie (Hersteller) ebenfalls nicht mehr zur Anwendung und das Fahrzeug kann nicht mehr an der Aktion teilnehmen. Die Schlussrechnung wird in diesen Fällen entsprechend angepasst. Für Leasinggesellschaften können andere Bedingungen gelten.
Bestellungen, bei denen die Auslieferung des Fahrzeugs durch den Kunden auf welche Art und aus welchem Grund auch immer verzögert wird, können von der Teilnahme an der Aktion nachträglich disqualifiziert werden, sodass die angegebenen Vorteile für diese Bestellungen nicht zur Anwendung kommen. Gleiches gilt, wenn die Rechnung mit Verzug bezahlt wird. In diesen Fällen behält sich Tesla vor, eine neue Rechnung ohne Vorteile auszustellen, eine Preisanpassung vorzunehmen oder die Bestellung zu stornieren. Das Angebot gilt nur solange der Vorrat reicht. Tesla behält sich zudem vor, die Aktion zu beenden und entsprechende Vorteile für darauf folgende, weitere Bestellungen nicht mehr zu gewähren ohne Kunden darüber vorab zu informieren.