1 Es handelt sich hierbei um ein unverbindliches Musterangebot mit fixer Verzinsung. Derzeit gelten die folgenden Kalkulationswerte: Sollzinssatz: 0 % monatlich beruhend auf einer Laufzeit von 60 Monaten, einer Laufleistung von 10 000 km p.a., einer Anzahlung in Höhe v. 5.875 € und einem Restwert von 24.754 €. Die Rechtsgeschäftsgebühr ist nicht Teil der Leasingraten, sondern wird mit der ersten Leasingrate vorgeschrieben. Für den Zeitraum zwischen Bereitstellung des Leasingobjekts und Laufzeitbeginn des Leasingvertrages wird eine anteilige Leasingrate verrechnet. Der nominale Zinssatz von 0,00 % für Model Y Premium Maximale Reichweite Allradantrieb gilt nur für beantragte Finanzierungen, die ab dem 1. Oktober 2025 gestellt werden, wobei die Auslieferung bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen muss.

2 Der Tesla Bonus von 2400 € gilt für Model 3 und Model Y, die ab dem 1. Oktober 2025 bestellt werden und bis einschließlich 31. Dezember 2025 ausgeliefert werden. Gebrauchtfahrzeuge oder zertifizierte Gebrauchtwagen sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Der Bonus wird auf der Fahrzeugbestellvertrag als „Tesla Bonus“ ausgewiesen.

3 Es handelt sich hierbei um ein unverbindliches Musterangebot mit fixer Verzinsung. Derzeit gelten die folgenden Kalkulationswerte: Sollzinssatz: 0 % monatlich beruhend auf einer Laufzeit von 60 Monaten, einer Laufleistung von 10 000 km p.a., einer Anzahlung in Höhe v. 7.050 € und einem Restwert von 16.585 €. Die Rechtsgeschäftsgebühr ist nicht Teil der Leasingraten, sondern wird mit der ersten Leasingrate vorgeschrieben. Für den Zeitraum zwischen Bereitstellung des Leasingobjekts und Laufzeitbeginn des Leasingvertrages wird eine anteilige Leasingrate verrechnet. Der nominale Zinssatz von 0,00 % für Model 3 gilt nur für beantragte Finanzierungen, die ab dem 1. Oktober 2025 gestellt werden, wobei die Auslieferung bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen muss.

Das Finanzierungsangebot ist begrenzt und gilt nur, solange der Vorrat reicht. Das Angebot kann mit dem Tesla Bonus kombiniert werden. Andere Angebote können nicht mit diesem Finanzierungsangebot kombiniert werden. Flottenkunden sind von der Aktion ausgeschlossen.

Wenn sich die Lieferzeit aufgrund von Umständen, die im Einflussbereich von Tesla liegen, verzögert, haben Sie weiterhin Anspruch auf den Aktionszins, sofern Sie das bestellte Fahrzeug an dem ersten von Tesla mitgeteilten Auslieferungstermin entgegennehmen. Erfolgt die Übernahme des Fahrzeugs an diesem mitgeteilten Liefertermin aus vom Kunden zu vertretenden Umständen nicht, entfällt der Anspruch auf die Sonderkonditionen.

4 Unbegrenzte kostenlose Supercharger-Nutzung und Premium-Konnektivität gelten nur für Neubestellungen von individuell konfigurierten sowie vorkonfigurierten Model S und Model X, die nach dem 6. Februar 2025 bestellt werden. Dieses Angebot kann nicht mit anderen Finanzierungsangeboten kombiniert werden. Dieses Angebot gilt auch für Probefahrt- und Vorführwagen. Zertifizierte Gebrauchtwagen sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Dieses Angebot gilt für eine begrenzte Zeit und kann jederzeit widerrufen werden. Tesla übernimmt keinerlei Garantie für die Verfügbarkeit der bestellten Fahrzeuge vor Ende dieser Kampagne. Die Berechtigung zu kostenloser Supercharger-Nutzung und Premium-Konnektivität ist mit der Fahrgestellnr. (VIN) des Fahrzeugs und dem ursprünglich genannten Fahrer verknüpft, der das Fahrzeug auch in Besitz nehmen muss. Die kostenlose Supercharger-Nutzung und Premium-Konnektivität kann im Fall eines Eigentümerwechsels nicht auf eine andere Person oder ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die kostenlose Supercharger-Nutzung ist auf Tesla-eigene Supercharger begrenzt. Bei Bestellungen als Firma muss der Name des Fahrers ebenfalls angegeben werden, der dann die Lieferung annehmen muss, um von diesem Angebot profitieren zu können. Die kostenlose Supercharger-Nutzung und Premium-Konnektivität kann nicht übertragen, eingelöst oder gegen Gutschriften oder Bargeld eingetauscht werden. Diejenigen, die die Vorteile aus dieser Werbeaktion nutzen, unterliegen weiterhin „Überlastungsgebühren“ an Superchargern und der Supercharger Fair Use Policy (Tesla-Richtlinien für Supercharger-Nutzung).