Die staatliche Förderung zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) wurde kurzfristig mit Ablauf des 17. Dezember 2023 beendet. Um den Wandel zu nachhalter Energie weiterhin zu unterstützen, behält Tesla auch nach Auslauf des Förderprograms den Herstelleranteil in Höhe von 2.250 € bei Model 3 und Model Y bei. Zudem gleicht Tesla den nunmehr entfallenen staatlichen Anteil für alle neuen Bestellungen mit Auslieferung bis Ende 2023 unter den folgenden Bedingungen aus (Tesla Ausgleichsprämie):
Die Tesla Ausgleichsprämie gilt für Verbraucher bei Bestellung von neuen Model 3 und Model Y, die ab dem 18. Dezember 2023 eingehen und bis zum 31. Dezember 2023 ausgeliefert werden. Die Tesla Ausgleichsprämie beträgt 4.500 € brutto und wird im Anschluss an die Bestellung und nach erfolgter Zuordnung einer Fahrgestellnummer auf der Fahrzeugrechnung als Rabatt ausgewiesen. Bestellungen, bei denen die Auslieferung des Fahrzeugs, aus welchen Gründen auch immer, erst ab dem 1. Januar 2024 stattfindet, erhalten keine Tesla Ausgleichsprämie. In diesen Fällen wird eine neue Schlussrechnung ausgestellt, die die Tesla Ausgleichsprämie nicht mehr enthält. Es besteht kein Rechtsanspruch auf gesonderte Auszahlung der Tesla Ausgleichsprämie. Tesla behält sich das Recht vor, die Bedingungen der Aktion ohne Vorankündigung zu ändern oder diese gesamtheitlich zu beenden. Dies gilt insbesondere, sofern die staatliche Förderung wieder aufgenommen wird. Eine Doppelförderung ist ausdrücklich ausgeschlossen.