Lastbegrenzung - § 14a EnWG

Was ist Lastabschaltung und warum wird sie durchgeführt?

Die Elektrifizierung in deutschen Haushalten nimmt durch den Einsatz von Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen und Stromspeichern zu. Dies kann das Netz während Spitzenbedarfszeiten überlasten und bei unzureichender Netzeinspeisung zu Stromausfällen, Geräteausfällen und Schäden an der elektrischen Infrastruktur führen. Die Aufsichtsbehörde (Bundesnetzagentur oder BNetzA) hat den Paragraph § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erlassen, um bestimmte große Lasten bzw. den Stromverbrauch kontrolliert zu begrenzen und zu reduzieren.

Erklärung Paragraph §14a EnWG

Gemäß §14a müssen Verbraucher mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW in Privathaushalten, insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge (wie der Wall Connector) und elektrische Stromspeichersysteme (wie z.B. Powerwall), die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, vom Netzbetreiber über einen intelligenten Zähler und eine Kontrollbox steuerbar sein. Dies ermöglicht es dem Netzbetreiber, den Stromverbrauch dieser steuerbaren Geräte bei Bedarfspritzen zu drosseln. Im Gegenzug zahlt der Netzbetreiber ein reduziertes Netzentgelt für die Einrichtung dieses Kontrollmechanismus in einem Haus, was zu einer niedrigeren monatlichen Stromrechnung für den Hausbesitzer führt.

Powerwall- und Wall Connector Kompatibilität

Powerwall und Wall Connector unterliegen §14a EnWG.

Tesla-zertifizierte Installationsbetriebe sind geschult, Ihre Tesla Geräte mit einer zertifizierten Steuerbox zu verbinden. Nach der Inbetriebnahme und Installation entspricht Ihr System den Vorgaben nach §14a.

Vorteile für Hauseigentümer

Der Hauseigentümer muss sich für diese Leistung bei seinem zuständigen Netzbetreiber oder seinem Stromlieferanten anmelden. Nach der Registrierung erhebt der Netzbetreiber weniger Netzgebühren, was zu einer niedrigeren monatlichen Stromrechnung für den Hauseigentümer führt. Die Netzbetreiber bieten drei Pläne zur Reduzierung der Netzgebühren an:

Modul 1 (Standardmodul) Modul 2 Modul 3 (kann optional zu Modul 1 hinzugefügt werden)
Gültig ab 1. Januar 2024 1. Januar 2024 1. April 2025
Netzgebühr Pauschale Reduzierung
Die Netzgebühren dürfen nicht unter 0 €/Jahr fallen
Reduzierung der Netzgebühren um 60 % (heutiger Durchschnitt) Zeitabhängige Netzentgelte
Messsystem-Setup Gemeinsame Verbrauchsmessung und separate Verbrauchsmessung möglich Separate Verbrauchsmessung erforderlich Gemeinsame Verbrauchsmessung und separate Verbrauchsmessung möglich
Auswirkungen auf die Struktur des Zählersystems Möglicherweise muss im Zählerschrank Platz für die Steuerbox vorgesehen werden und auch in diesen Fällen wird ein separater Messpunkt empfohlen Ein separater Zählerpunkt für die Steuerbox ist erforderlich und der Platz für die Steuerbox muss ggf. im Zählerschrank vorgesehen werden. Eventuell muss im Zählerschrank Platz für die Steuerbox vorgesehen werden und es wird ein separater Messpunkt empfohlen.
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